Prozesskostenhilfe-Rechtsschutz
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen, stellen den Versicherungsfall dar und holen die Deckungszusage ein.
Die Abrechnung erfolgt gegenüber der Rechtsschutzversicherung.
Prozesskostenhilfe – mit oder ohne Ratenzahlung – können Sie erhalten, wenn
- nur geringfügige Einkünfte und nur wenig Vermögen vorhanden sind und
- wenn Ihre Klage Erfolgsaussichten hat.
In diesem Fall wird der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beigeordnet und rechnet mit der Justizkasse ab. Sie werden wiederholt nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt; bei günstiger Entwicklung kann nachträglich eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Justizkasse entstehen.
Große Bedeutung hat die Prozesskostenhilfe
- im Arbeitsrecht ( in erster Instanz sind die Anwaltskosten von jeder Partei unabhängig vom Verfahrensausgang zu zahlen) und
- im Familienrecht ( jeder Ehegatte trägt die Kosten des Gerichts und die eigenen Anwaltskosten).