Prozesskostenhilfe-Rechtsschutz

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen, stellen den Versicherungsfall dar und holen die Deckungszusage ein.

Die Abrechnung erfolgt gegenüber der Rechtsschutzversicherung.

Prozesskostenhilfe – mit oder ohne Ratenzahlung – können Sie erhalten, wenn

  • nur geringfügige Einkünfte und nur wenig Vermögen vorhanden sind und
  • wenn Ihre Klage Erfolgsaussichten hat.

In diesem Fall wird der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beigeordnet und rechnet mit der Justizkasse ab. Sie werden wiederholt nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt; bei günstiger Entwicklung kann nachträglich eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Justizkasse entstehen.

Große Bedeutung hat die Prozesskostenhilfe

  • im Arbeitsrecht ( in erster Instanz sind die Anwaltskosten von jeder Partei unabhängig vom Verfahrensausgang zu zahlen) und
  • im Familienrecht ( jeder Ehegatte trägt die Kosten des Gerichts und die eigenen Anwaltskosten).

JANSSEN Rechtsanwälte
Fachanwalt Arbeitsrecht
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