Externe Sachverständige

Sachverständige werden benötigt. Es wird im Betrieb rationalisiert.

Rationalisierungsmaßnahmen, die Ansprüche der davon betroffenen Arbeitnehmer auslösen können, sind vom Arbeitgeber, auch aus Weisungsgebundenheit, veranlaßte

  1. Änderungen der Produktionsabläufe durch Einsatz von Anlagen und Maschinen mit größter technischer Leistungsfähigkeit,
  2. Änderungen der Arbeitstechniken durch Fertigungseinrichtungen mit größerer technischer Leistungsfähigkeit,
  3. der Kostenersparnis dienende erhebliche Umgestaltungen der betrieblichen Organisation, soweit sie
  • Umsetzungen, Versetzungen oder Umgruppierungen,
  • Umschulungen oder
  • Entlassungen

zur unmittelbaren Folge haben.

Der Betriebsrat braucht Spezialwissen – Arbeitsmediziner – Techniker – den Rechtsanwalt.

Soweit erforderlich kann der Betriebsrat gemäß § 80 III BetrVG externe Hilfe in Anspruch nehmen.

Wir helfen dabei, die mit dem Arbeitgeber zu treffende Vereinbarung zu entwerfen

über die Person des Sachverständigen, Inhalt, Kosten und Zeitpunkt der Bestellung, vertreten im Beschlussverfahren!

JANSSEN Rechtsanwälte
Fachanwalt Arbeitsrecht
Scheffelstrasse 7
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Tel.: 040-27 20 50
Fax: 040-27 22 12
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