Beschluss - Verfahren

Sie haben gehört, dass das Arbeitsgericht auch teilweise durch Beschluss entscheidet und möchten wissen, ob in Ihrem Fall ein derartiges Verfahren in Frage kommt.

Das Beschluss-Verfahren ist auf Antrag für Rechtsstreitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einzuleiten. Ein derartiger Antrag ist zu stellen:

  • beim zuständigen Arbeitsgericht
  • schriftlich
  • oder mündlich zur Niederschrift.

Im Rahmen der gestellten Anträge erforscht dann das Arbeitsgericht von Amts wegen den Sachverhalt. Bei der Aufklärung haben die Beteiligten (hier: Antragsteller und Antragsgegner) mitzuwirken.

Das Gericht entscheidet durch -schriftlich abzufassenden- Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.

Auch gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts gibt es unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Fristen Rechtsbehelfe:

  • gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts: Beschwerde beim Landesarbeitsgericht
  • gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts: Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht.

Wenn Sie weitere Fragen zum arbeitsgerichtlichen Beschluss-Verfahren haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Natürlich führen wir das Verfahren auch für Sie.

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