Beschluss - Verfahren
Sie haben gehört, dass das Arbeitsgericht auch teilweise durch Beschluss entscheidet und möchten wissen, ob in Ihrem Fall ein derartiges Verfahren in Frage kommt.
Das Beschluss-Verfahren ist auf Antrag für Rechtsstreitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einzuleiten. Ein derartiger Antrag ist zu stellen:
- beim zuständigen Arbeitsgericht
- schriftlich
- oder mündlich zur Niederschrift.
Im Rahmen der gestellten Anträge erforscht dann das Arbeitsgericht von Amts wegen den Sachverhalt. Bei der Aufklärung haben die Beteiligten (hier: Antragsteller und Antragsgegner) mitzuwirken.
Das Gericht entscheidet durch -schriftlich abzufassenden- Beschluss nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.
Auch gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichts gibt es unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Fristen Rechtsbehelfe:
- gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts: Beschwerde beim Landesarbeitsgericht
- gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts: Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht.
Wenn Sie weitere Fragen zum arbeitsgerichtlichen Beschluss-Verfahren haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Natürlich führen wir das Verfahren auch für Sie.