Betriebliche Altersvorsorge
Sie überlegen, wie Sie sich für Ihr Rentenalter absichern können, um der viel beschriebenen Versorgungslücke zu entgehen. Sie wissen aber nicht genau, welche Möglichkeiten es hier gibt und was in Ihrem Fall am günstigsten ist.
Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Entgeltumwandlung bedeutet dabei, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohnes (= „Entgelt“) verzichtet und dieser Teil in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird.
Sowohl hinsichtlich der Geltendmachung dieses Anspruchs als auch in Bezug auf die verschiedenen Durchführungswege ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich.
Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung durch Gewährung von Zulagen oder durch Gewährung von Steuervorteilen im Rahmen des Sonderabgabenabzugs.
Für die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung gibt es verschiedene Durchführungswege, z.B.
Riester-Rente
Direktversicherung
Pensions-Fonds
Zusatzversorgungskasse
Für den einzelnen Arbeitnehmer bieten die einzelnen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung unterschiedliche Vorteile. So sind z.B. die vom Staat im Rahmen der Riester-Rente gezahlten Zulagen je nach Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen unterschiedlich hoch. Deshalb sollte in jedem Einzelfall geprüft werde, welche Art der betrieblichen Altersversorgung am günstigsten ist.
Wir beraten Sie zum Thema betriebliche Altersversorgung und finden den für Sie richtigen Weg der Absicherung im Rentenalter. Nötigenfalls setzen wir Ihren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung auch gerichtlich durch.