JANSSEN Rechtsanwälte - Fachanwälte für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen individuellem Arbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Zum individuellen Arbeitsrecht zählen die Arbeitnehmerrechte, während dem kollektiven Arbeitsrecht die Rechte und Pflichten des Betriebsrats zuzurechnen sind.
Besonders in konjunkturell schwierigen Zeiten sind Fragestellungen sowohl des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts häufig von großer wirtschaftlicher oder sogar von existentieller Bedeutung.
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