Interessenausgleich
Sie beraten als Betriebsrat mit Ihrem Chef die geplanten Änderungen im Betrieb und möchten mit ihm zu einer Einigung kommen?
Wir prüfen mit Ihnen,
- ob Übereinstimmung erzielt werden kann zu den Fragen,
- ob überhaupt eine Betriebsänderung durchgeführt werden soll
- wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und
- in welcher konkreten Form.
Zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile für Ihre Kolleginnen und Kollegen helfen wir Ihnen bei der Vorbereitung und Umsetzung von Vereinbarungen über
- Kündigungsverbote
- Versetzungspflichten
- Umschulungspflichten.
Bitte beachten Sie, dass in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern der Betriebsrat auch ohne vorherige Vereinbarung mit dem Unternehmer zur Erarbeitung eines Interessenausgleichs einen externen Berater hinzuziehen kann.
Um auf die mit Betriebsänderungen verbundenen komplexen Fragestellungen möglichst rasch reagieren zu können, stellen wir Ihnen unseren Sachverstand zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bei Bedarf kann dieser auch gerne vor Ort durchgeführt werden.