Betriebsänderung

Sie sind Betriebsrat und haben gehört, dass in Ihrem Betrieb große Veränderungen bevorstehen. Sie befürchten dadurch Verschlechterungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Als Betriebsrat haben Sie ein Recht darauf, über geplante Betriebsänderungen informiert zu werden. Außerdem muss der Unternehmer die Änderungen mit Ihnen beraten und Sie bei den zu treffenden Entscheidungen beteiligen.

Wir prüfen für Sie,

ob es durch die geplante Betriebsänderung zu wesentlichen Nachteilen für einen erheblichen Teil der Belegschaft kommt, weil

  • die Arbeit erschwert wird
  • das Arbeitseinkommen gemindert wird
  • Anfahrtwege zur Arbeitsstelle verlängert werden
  • die Fahrtkosten steigen
  • Entlassungen bevorstehen.

Wir

  • erarbeiten mit Ihnen Entscheidungsstandpunkte zu geplanten Betriebsänderungen
  • prüfen die Auswirkungen auf die Beschäftigten
  • helfen bei der Erarbeitung von Folgeregelungen (Interessenausgleich/Sozialplan)
  • finden mit Ihnen interessengerechte Lösungen
  • stehen Ihnen bei ihrer Durchsetzung zur Seite.

JANSSEN Rechtsanwälte
Fachanwalt Arbeitsrecht
Scheffelstrasse 7
22301 Hamburg

Tel.: 040-27 20 50
Fax: 040-27 22 12
E-mail: info@ra-janssen.de

Weitere Internetpräsenz zur Kanzlei Rechtsberatung Hamburg
www.ra-janssen.de

Arbeitsrecht