Zeugnis

Sie wollen sich beruflich verändern oder Ihnen ist gekündigt worden. Deshalb bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein Zeugnis.

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses.

Das Zeugnis ist wichtige Voraussetzung für Ihre künftigen Chancen im Berufsleben.

Wir prüfen deshalb, ob Ihr Zeugnis

  • vom Erscheinungsbild her den üblichen Anforderungen entspricht
  • objektiv richtig ist und keine verschlüsselten Formulierungen enthält
  • die ausgeübte Tätigkeit sowie Ihre Führung und Leistung umfassend und zutreffend beschreibt.

Sind Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden, formulieren wir gern ein neues Zeugnis für Sie und setzen uns mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.

Sollte Ihr Arbeitgeber die Erteilung eines Zeugnisses verweigern, setzen wir diesen Anspruch auch gerichtlich für Sie durch.

JANSSEN Rechtsanwälte
Fachanwalt Arbeitsrecht
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