Urlaub
Sie sind erst seit 6 Monaten bei Ihrem neuen Arbeitgeber oder Sie sind befristet beschäftigt und wollen Urlaub machen.
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Ein höherer Urlaubsanspruch kann sich ergeben:
- aus einem Tarifvertrag
- aus dem individuellen Arbeitsvertrag
- aus gesetzlichen Regelungen für bestimmte Personengruppen z.B. für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Schwerbehinderte aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Wir prüfen für Sie,
- ob bzw. in welcher Höhe ein Urlaubsanspruch entstanden ist
- ob Urlaubsansprüche verfallen sind oder in das nächste Kalenderjahr übertragen werden können
- ob Urlaubstage in Geldzahlungen abgegolten werden müssen
- ob eine Urlaubssperre durch den Arbeitgeber gerechtfertigt ist
- ob ein Urlaubsanspruch wegen länger dauernder Krankheit gekürzt werden kann.
Wir
- unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs
- verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber
- setzen den Urlaubsanspruch gerichtlich durch