Mindestlohn
01.07.2020
Gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne
Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich?
Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen.
Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2020 beträgt 9,35 Euro.
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Der Mindestlohn soll in vier Stufen steigen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission folgt, wird der gesetzliche Mindestlohn in den Jahren 2021 und 2022 folgende neue Höhe haben:
1.1.2021 – 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro
1.7.2021 – 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro
1.1.2022 – 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro
1.7.2022 – 31.12.2022: Mindestlohn 10.45 Euro.
Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt um 11,8 Prozent.
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis 2022 stufenweise auf 10,45 Euro steigen. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung
Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet.
Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient.
Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen.
ehrenamtlich Tätige.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind.