Entgeltfortzahlung

Sie sind schon eine ganze weile krank geschrieben und wissen nicht, wie lange Sie noch krank sein werden. Was ist mit dem Geld?

Jeder Arbeitnehmer – auch der geringfügig Beschäftigte – hat grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch besteht für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.

Wir prüfen für Sie,

  • ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vorliegen
  • ob bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit die Fristen für einen erneuten
  • Entgeltfortzahlungsanspruch eingehalten sind
  • oder ob ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld besteht.

Wir

  • beraten Sie in allen mit der Entgeltfortzahlung zusammenhängenden Fragen
  • beraten Sie im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung
  • klären Ihre Ansprüche mit Arbeitgeber, Krankenkasse und Behörden
  • setzen diese nötigenfalls gerichtlich durch.

JANSSEN Rechtsanwälte
Fachanwalt Arbeitsrecht
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