Entgeltfortzahlung
Sie sind schon eine ganze weile krank geschrieben und wissen nicht, wie lange Sie noch krank sein werden. Was ist mit dem Geld?
Jeder Arbeitnehmer – auch der geringfügig Beschäftigte – hat grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch besteht für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.
Wir prüfen für Sie,
- ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung vorliegen
- ob bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit die Fristen für einen erneuten
- Entgeltfortzahlungsanspruch eingehalten sind
- oder ob ein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld besteht.
Wir
- beraten Sie in allen mit der Entgeltfortzahlung zusammenhängenden Fragen
- beraten Sie im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung
- klären Ihre Ansprüche mit Arbeitgeber, Krankenkasse und Behörden
- setzen diese nötigenfalls gerichtlich durch.