Altersteilzeit

Der Arbeitgeber will die Belegschaft verschlanken, er will eine „junge Mannschaft“

1. Arbeitgeber und Betriebsrat beraten über die Möglichkeit der Einführung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen, wir helfen dabei.

2. Bei diesen Beratungen sind die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Betriebes und die sozialen Belange der betroffenen Beschäftigten zu erörtern.

3. Nach diesen Beratungen kann eine Altersteilzeitregelung durch freiwillige Betriebsvereinbarung eingeführt werden. In dieser Betriebsvereinbarung sind mindestens folgende Punkte festzulegen:

  • Die Anzahl der Beschäftigten, die im Rahmen einer betrieblichen Personalplanung an der Altersteilzeit teilnehmen können.
  • Kriterien, welche Beschäftigtengruppen bei einer Überschreitung der festgelegten Teilnehmerzahl bevorzugt an Altersteilzeit teilnehmen können.
  • Dabei sind Schwerbehinderte und/oder solche Beschäftigte, die vor Beginn der Altersteilzeit regelmäßig in Schichtarbeit beschäftigt waren, vorrangig zu berücksichtigen.
  • Die Modelle der Altersteilzeit (Dauer, Beginn und Ende)

4. Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis ist einzelvertraglich unter Beachtung der Bestimmungen dieses Tarifvertrages und der Betriebsvereinbarung schriftlich zu vereinbaren.

Lassen Sie uns ein massgeschneidertes Modell entwerfen!

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