Abfindung

Ihnen ist gekündigt worden oder Sie wollen sich beruflich verändern. Wie sieht es mit einer Abfindung aus?

In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung oder Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Üblich ist die Zahlung von Abfindungen jedoch

  • bei Betriebsänderungen
  • in Verbindung mit Sozialplänen
  • als Ergebnis einer gewonnenen Kündigungsschutzklage
  • zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wir prüfen, ob weitere Abfindungsansprüche bestehen, z.B.

  • im Rahmen eines Tarifvertrages
  • bei Bestehen einer betrieblichen Vereinbarung
  • aus dem Arbeitsvertrag selbst
  • aus betrieblicher Übung
  • aus dem arbeitsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.

Wir klären für Sie,

  • ob mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandelt werden kann
  • in welcher Höhe eine Abfindungsforderung realistisch ist
  • ob und wie sich eine Abfindungszahlung auf den späteren Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe auswirken wird.

Bitte bedenken Sie, dass Abfindungsverhandlungen häufig unter Zeitdruck geführt werden müssen. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig einen Beratungstermin geben.

Wir

  • beraten Sie umfassend
  • verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber
  • entwerfen einen Aufhebungs -oder Abwicklungsvertrag für Sie
  • oder führen für Sie einen arbeitsgerichtlichen Prozess.

JANSSEN Rechtsanwälte
Fachanwalt Arbeitsrecht
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